Patientenverfügung
Patientenverfügung
Entscheide selbst über deine Behandlung!
VORTRAG
Mit Margit Kaiser-Stockschläder
Verbraucherzentrale RLP
Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung: das kann jeden treffen!
Mit einer Patientenverfügung kannst du für Fälle der Entscheidungsunfähigkeit in medizinischen Angelegenheiten vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung ist sowohl für zukünftige behandelnde Ärzte, als auch für Bevollmächtigte und Betreuer gedacht. Sie wird nur herangezogen, wenn ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern.
Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung vorsorgen.
In dem Vortrag zeigt die Verbraucherzentrale auf, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können.
Freitag,
5.5.2023
17:30-19 Uhr,
Alte Schule
(Am Kastell 11)
BEGRENZTE PLÄTZE!
Anmeldung erforderlich
Kosten :
Dank Projektfinanzierung der VBZ grundsätzlich kostenfrei. 3 Euro Unkostenbeitrag für die Fahrtkosten der Beraterin.
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