Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung

Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung
Du kannst bestimmen, wer für dich entscheidet!


VORTRAG


Mit Margit Kaiser-Stockschläder
Verbraucherzentrale RLP

 

Du willst deine Vertretung in rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten selbst regeln? In dem Vortrag zeigt die Verbraucherzentrale
auf, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können. Die Veranstaltung richtet sich an Menschen jeglichen Alters und Geschlechts!


Wer seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, zum Beispiel infolge einer Krankheit oder eines Unfalls, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt ein Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung
übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll.


Eine Vorsorgevollmacht kann eine gerichtlich angeordnete Betreuung ganz vermeiden, denn auch sie trifft Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten. Sie gibt zudem einer vorliegenden Patientenverfügung eine Stimme.


Freitag,
14.04.2023
18-19:30 Uhr,
Alte Schule


BEGRENZTE PLÄTZE!


Anmeldung erforderlich


Kosten :
Dank Projektfinanzierung der VBZ grundsätzlich kostenfrei. 3 Euro Unkostenbeitrag für die Fahrtkosten der Beraterin.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 14. April 2023

Downloads

Weitere Meldungen

Wilde Frau sein

Hört jeder auf seinen Darm?

Hört jeder auf seinen Darm?


Kommentar schreiben

Formular ausfüllen und mitdiskutieren

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.

Datenschutz*:

Kommentare (0)