Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung
Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung
Du kannst bestimmen, wer für dich entscheidet!
VORTRAG
Mit Margit Kaiser-Stockschläder
Verbraucherzentrale RLP
Du willst deine Vertretung in rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten selbst regeln? In dem Vortrag zeigt die Verbraucherzentrale
auf, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können. Die Veranstaltung richtet sich an Menschen jeglichen Alters und Geschlechts!
Wer seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, zum Beispiel infolge einer Krankheit oder eines Unfalls, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt ein Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung
übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll.
Eine Vorsorgevollmacht kann eine gerichtlich angeordnete Betreuung ganz vermeiden, denn auch sie trifft Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten. Sie gibt zudem einer vorliegenden Patientenverfügung eine Stimme.
Freitag,
14.04.2023
18-19:30 Uhr,
Alte Schule
BEGRENZTE PLÄTZE!
Anmeldung erforderlich
Kosten :
Dank Projektfinanzierung der VBZ grundsätzlich kostenfrei. 3 Euro Unkostenbeitrag für die Fahrtkosten der Beraterin.
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